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VERFAHREN DER ZERTIFIZIERUNG

Die Bestätigung der Übereinstimmung von Ausrüstungen erfolgt nach Verfahrensweisen entsprechend der Bestimmung über die Handhabung von typisierten Verfahren der Beurteilung (Bestätigung) der Übereinstimmung in den Technischen Regeln der Zollunion, in Kraft gesetzt durch die Kommission der Zollunion:

1) bezüglich Ausrüstungen in Serienfertigung:

Zertifizierung der Ausrüstung auf der Grundlage von Prüfungen eines Typmusters in einem akkreditierten Prüflabor (Prüfzentrum) und Analyse der Produktionsbedingungen mit anschließender Inspektionskontrolle (Verfahrensablauf 1с);

2) bezüglich Ausrüstungen in begrenzter Losgröße:

Zertifizierung des Loses der Ausrüstung auf der Grundlage von Prüfungen von Mustern der Ausrüstung aus diesem Los in einem akkreditierten Prüflabor oder Prüfzentrum (Verfahrensablauf 3с);

Zertifizierung eines Einzelexemplars der Ausrüstung auf der Grundlage von Prüfungen des Einzelexemplars in einem akkreditierten Prüflabor (Verfahrensablauf 4с).